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Toshiba SEIYA Classic 2 4,2 kW Set/Kit
Art.-Nr.: KIT-B16B2KVG-E
Toshiba SEIYA Classic 2 Wandklimaanlage mit 4,2 kW Kühlleistung, A++ Energieeffizienz und umweltfreundlichem R32 Kältemittel.
✨ Highlights
- 🆕 Toshiba SEIYA Classic 2 - Bewährte Qualität in neuer Generation
- ⚡ A++ Energieeffizienz beim Kühlen (SEER 6,10)
- 🔥 Starke Heizleistung bis -15°C Außentemperatur
- 💨 Umweltfreundliches R32 Kältemittel
🌡️ Leistung & Effizienz
- Kühlleistung: 4,2 kW
- Heizleistung: 5,0 kW
- SEER/SCOP: 6,10 / 4,00
- Energieeffizienz: A++ (Kühlen) / A+ (Heizen)
- Schallpegel Außengerät: 54 dB(A)
🔧 Premium Features
- 🔄 Doppel-Rollkolbenkompressor für höchste Effizienz
- 🌪️ 3D-Luftstrom für optimale Raumverteilung
- ⚡ Hi-Power Modus für schnelles Kühlen/Heizen
- 🍃 ECO-Modus für sparsamen Betrieb
- 🧽 Selbstreinigung für hygienischen Betrieb
- 🌿 Ultra Fresh Filter für saubere Luft
📶 Bedienung & Komfort
- 📱 Infrarot-Fernbedienung im Lieferumfang
- 🌙 Leiser Betrieb für ruhige Nächte
- ❄️ Kühlbetrieb: -15 bis 43°C
- 🔥 Heizbetrieb: ab -15°C
Interessiert? Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.
Leistung & Effizienz
Kühlleistung
4,2 kW
Heizleistung
5 kW
SEER
6,1
A++
SCOP
4
A+
Lautstärke
Außengerät
54 dB(A)
Abmessungen
Innengerät
RAS-B16B2KVG-E2
- B x H x T
- 790 x 275 x 230 mm
- Gewicht
- 9 kg
Außengerät
RAS-16B2AVG-E2
- B x H x T
- 780 x 550 x 290 mm
- Gewicht
- 29 kg
Technische Daten
| Gerätetyp | wand |
| Baureihe | SEIYA Classic 2 |
| Modellbezeichnung | RAS-B16B2KVG-E / RAS-16B2AVG-E |
| Kältemittel | R32 |
| Arbeitsbereich Kühlen | -15 bis 43 °C |
| Min. Außentemp. Heizen | -15 °C |
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Hinweis zu technischen Daten: Alle technischen Angaben und Produktinformationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und aufbereitet. Dennoch können sich zwischenzeitlich Änderungen durch den Hersteller ergeben oder Übertragungsfehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Herstellerangaben und technischen Dokumentationen (z. B. Datenblatt oder Montageanleitung). Eine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung entsteht hierdurch nicht.